Glossar

Eine Übersicht erklärungsbedürftiger Begriffe und Themen.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z


A

Ablaufklassen


Die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen ist in verschiedene Ablaufklassen eingeteilt, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik vorgegeben wurden. Man unterscheidet generell die Ablaufklassen C, N, D, +P, +H. Die einzelnen Ablaufklassen sind untereinander variierbar. C = Kohlenstoffabbau N und D = zusätzlich Stickstoffabbau +P = zusätzlich Phosphatreduktion +H = zusätzlich Hygienisierung.

Abwasserverordnung

 

Das Einleiten von Abwasser in Gewässer unterliegt verschiedenen Anforderungen, die in der Abwasserverordnung geregelt sind. Im Bereich Kleinkläranlagen regelt die AbwV die Grenzwerte, die innerhalb der  Ablaufklassen näher definiert sind.


B

Begehbar / Befahrbar

 

Bei einem Konus (Abdeckung) unterscheidet man zwischen begehbar (5to.) oder befahrbar. Bei befahrbar gibt es eine weitere Differenrenzierung zwischen 12,5to. (PKW) und 40to. (LKW). Je nach Positionierung Ihrer Kleinkläranlage müssen Sie sich zwischen begehbar oder befahrbar entscheiden.

Bioreaktor / SBR Becken

 

Bei einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist der mechanischen Vorklärung ein Bioreaktor (SB-Reaktor) nachgeschaltet. Im SBR-Becken findet die eigentliche biologische Reinigung statt.
Dabei wechseln sich kurze Belüftungs- und Ruhephasen in einem kontrollierten Reinigungsprozess miteinander ab.

BSB5

 

Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen gibt die Menge an Sauerstoff an, die innerhalb von 5 Tagen benötigt wird, um vorhandene organische Stoffe im Abwasser biologisch (durch Mikroorganismen) abzubauen. Die Vorgabe über die Höhe des Wertes resultiert aus der Abwasserverordnung.


C

CSB

 

Der chemische Sauerstoffbedarf gibt die Menge an Sauerstoff an, die benötigt wird, um alle vorhandenen organischen Stoffe im Abwasser abzubauen - auch die nicht biologisch abbaubaren Stoffe. Die Vorgabe über die Höhe des Wertes resultiert aus der Abwasserverordnung.


D

DIBt

 

Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin ist zuständig für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Kleinkläranlagen, die Voraussetzung für den Einbau und Betrieb von Kleinkläranlagen sind.

DIN EN 12566

 

Deutsches Institut für Normung e.V. Die EN 12566 ist eine europäische Norm für Kleinkläranlagen bis zu 50 EW. Sie besteht insgesamt aus sieben Teilen, die z.T. noch bearbeitet werden.

DIN 4261

 

Die DIN 4261 ist eine deutsche Restnorm, die insgesamt aus zwei Teilen besteht. In dieser Norm wurden eingehende Bestimmungen (Anwendung, Bemessung, Betrieb, Wartung, etc.) für Kleinkläranlagen getroffen.


E

Einwohnerwerte (EW) Berechnung bei Wohngebäuden

 

Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Einwohnerzahl zu bemessen.

  • Je Wohneinheit >60 m2 mindestens vier EW
  • Je Wohneinheit <60 m2 mindestens zwei EW
  • Bei einem Zusammenschluss von mehr als drei Wohneinheiten oder Gebäuden (Gruppenlösungen) kann für diese zusätzlichen Wohneinheiten von diesen Mindestvorgaben abgewichen werden.

 


G

Gewerbliches Schmutzwasser

 

Daruntert versteht man industrielles Abwasser aus produzierenden Unternehmen, Gaststätten, etc.


H

Häusliches Schmutzwasser

 

Das gesamte Abwasser, das aus privaten Haushaltungen einer Kleinkläranlage zufließt.

Hygienisierung

 

Nach dem Abbau von Zehr- und Nährstoffen wird vermehrt die Hygienisierung des Abwassers angestrebt, um im biologisch gereinigten Abwasser Krankheitserreger zu eliminieren. Hierbei wird das biologisch gereinigte Abwasser z.B. mit UVC-Licht bestrahlt. Damit erreicht das in Kleinkläranlagen gereinigte Abwasser eine bessere Wasserqualität, was wiederum die Einleitung in sensible Gebiete (Karstoder Wasserschutzgebiete) ermöglicht.


K

Klärschlamm

 

Die bei einer mechanischen und/oder biologischen Abwasserreinigung durch Sedimentation (Ablagern aufgrund der Schwerkraft) anfallenden Feststoffe.

Kleine Kläranlagen

 

Ab 50 EW bis 5.000 EW spricht man von Kleinen Kläranlagen. Anlagen für Einwohnerwerte von weniger als 50 sind Kleinkläranlagen.

Kleinkläranlagen

 

Überall dort, wo ein Anschluss an die Kanalisation wirtschaftlich nicht möglich ist, werden Kleinkläranlagen eingebaut. Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen  Schmutzwassers mit einem täglichen Abwasseranfall bis zu 8 m3.
Nicht zugeleitet werden darf:

  • Gewerbliches und landwirtschaftliches Schmutzwasser (soweit es nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist)
  • Kondensate aus Feuerstätten mit pH-Werten unter 6,5 den Kläranlagenbetrieb störende Inhaltsstoffe
  • Ablaufwasser von Schwimmbecken
  • Fremd- und Kühlwasser
  • Niederschlagswasser

L

Landeswassergesetz

 

Da das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bis zum 1. März 2010 lediglich ein Rahmengesetz darstellte, wurden in den LWG der einzelnen Bundesländer alle weiteren Einzelheiten, die über die Rahmengesetzgebung hinaus gingen, geregelt. Diese Sachlage hat sich seit der Umstellung des WHG zu einem Vollgesetz geändert und die Landeswassergesetze können nur noch eingeschränkt Abweichungen beschließen oder sogenannte Öffnungsklauseln ausnutzen.


M

Mehrkammergruben

 

Mehrkammergruben (Mehrkammerfaulgruben) stellen die ursprüngliche Methode der Abwasserreinigung dar. Eine Mehrkammergrube besteht in der Regel aus zwei bis drei Kammern, durch die der Feststoffanteil effektiv zurückgehalten wird. Mehrkammergruben haben üblicherweise eine Größe von 0,3 m³/E (Mindestvolumen 3 m³) und müssen mindestens einmal jährlich entleert werden. Mehrkammergruben mit einer Größe von 1,5 m³/E (Mindestvolumen 6 m³) werden als Mehrkammerausfaulgruben zu den biologischen Kläranlagen gezählt. Die heutigen Anforderungen können Mehrkammergruben nicht erfüllen und müssen deshalb zu biologischen Kleinkläranlagen nachgerüstet werden.

Monolithischer Behälter

 

Der Behälter ist aus einem Stück. Das Pendant dazu ist bei einem Betonbehälter z.B. die Ringbauweise. Der Vorteil bei monolithischen Behältern ist, dass diese eine gute Stabilität und Wasserdichtheit aufweisen.


N

Nachklärung

 

Letzte Stufe der Kläranlage. In dieser Stufe setzt sich der mitgeführte Schlamm ab, bevor das gereinigte Wasser die Anlage verlässt. Bei SBR-Anlagen entfällt das Nachklärbecken. Das Absetzen geschieht direkt im Belebungs- bzw. SBR-Becken.


P

Primärschlamm

 

Feste Bestandteile des Abwassers, welche sich in der ersten Kammer einer Kleinkläranlage absetzen.

Prüfung nach EN12566-3

Dies ist das gängige Prüfverfahren für Kleinkläranlagen in Europa. Dabei wird eine Original-Kläranlage bei einem Prüfinstitut installiert und über einen Zeitraum von mindestens 38 Wochen mit echtem Abwasser auf Herz und Nieren getestet. Dabei werden ständig Proben von Zu- und Ablauf genommen. Bei diesem sehr realitätsnahen Test wird auch betrachtet, wie sich die Anlage verhält während der Anfahrphase, bei Über- und Unterlast, bei Störungen wie 24h Stromausfall, bei zeitweisem Wegfall des Zulaufs (Urlaub) usw. Außerdem werden Stromverbrauch und Schlammanfall dokumentiert. Die wichtigsten Ergebnisse werden im Prüfzeugnis zusammengefasst. Die Prüfzeugnisse werden auch in vielen Ländern außerhalb Europas anerkannt.
Die Erst-Prüfung einer KLARO-SBR-Kleinkläranlage erfolgte bereits im Jahr 2000/2001. Im Laufe der Jahre wurde die Anlage immer wieder technisch verbessert und neu geprüft. Auch Anlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen wie P-Fällung oder Hygienisierung (Abwasserdesinfektion) mussten gesondert geprüft werden. Unsere Anlagen haben bei allen Prüfungen stets sehr gut abgeschnitten.
Hier geht’s zum aktuellen Prüfzeugnis der KLARO-Anlage.
Wenn Sie mehr erfahren möchten über weitere Testergebnisse, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


R

Regenwasser

 

Regenwasser darf nicht in die Kleinkläranlage geleitet werden. Eine Verdünnung des Abwassers hat eine negative Auswirkung auf den Reinigungseffekt. Zudem kann es die Anlage hydraulisch überlasten.

Ringbauweise

 

Betonbehälter können mittels Ringbauweise vor Ort aufgestellt werden. Hierbei klebt man Ring für Ring übereinander, bis man die gewünsche Tankgröße erreicht hat. Der Vorteil ist, dass der Transport einfacher ablaufen kann. Der Nachteil ist, dass die Dichtigkeit zwischen den einzelnen Ringen nachlassen kann.


S

Schaltschrank

 

Der Schaltschrank ist der Kopf unserer Kleinkläranlage. In diesem befinden sich u.a. die Steuerung, der Verdichter, die Magnetventile, aber auch die die zusätzlichen Komponenten, wie bspw. die Phosphatpumpe oder das Modem für die Fernüberwachung. Man unterscheidet beim Schaltschrank zwischen Aussenschaltschrank (im Freien aufstellt) und Innenschaltschrank (im Gebäude, Haus, Hütte aufgestellt).

Stickstoffreduktion

 

Elimination des im Klärwasser enthaltenen Stickstoffs. Der Stickstoffabbau erfolgt biologisch mit Hilfe bestimmter Stämme von Mikroorganismen. Anlagen mit zusätzlicher Nitrifikation schaffen mit besonders  intensiver Belüftung optimale Lebensbedingungen für nitrifizierende Bakterien, welche Ammonium (NH4) in Nitrat (NO3) umbauen. Bei Anlagen, die darüber hinaus für zusätzliche Denitrifikation ausgelegt sind, wird über kurze Belüftunsstöße am Beginn der Belüftungsphase eine Umwälzung des Wassers und Anregung der denitrifizierenden Bakterien erreicht, welche Nitrat (NO3) in elementaren Stickstoff (N2) umwandeln.


U

Überschussschlamm

 

Überschussschlamm ist der beim Belebungsverfahren kontinuierlich zuwachsende überschüssige Belebtschlamm.

Unterlast

 

Unterlast ist ein häufig diskutiertes Thema bei Kleinkläranlagen. Manche Anlagentypen haben Schwierigkeiten die Ablaufwerte einzuhalten, wenn Zulaufmengen oder –frachten schwanken. Dies ist in der Praxis aber häufig der Fall! Wir haben dazu bereits im Jahr 2011 die KLARO-Anlage einem freiwilligen Härtetest unterzogen, um zu demonstrieren, dass unsere Anlage mit verschiedenen Unterlast-Szenarien, welche über das normale Prüfprogramm hinausgehen, gut zurecht kommt. Die Anlage wurde dazu über mehrere Wochen mit verschiedenen Niedriglasten (50%, 25%, 0%) gefahren.  Die Ablaufwerte wichen dabei kaum von denen im Nominalbetrieb ab und lagen stets weit unter den üblichen Grenzwerten.


V

Vorklärung

 

Das Ziel der Vorklärung ist die Abscheidung von Grobstoffen aus dem Abwasser durch die Schwerkraft. D.h. das Abwasser wird vorgereinigt. Durch die Vorklärung wird die weiterführende biologische Stufe entlastet.


W

Wasserrechtliche Erlaubnis

 

Eine Genehmigung von Behörden der Stadt und Landesverwaltung (z.B. Untere Wasserbehörde), die die Einleitung von gereinigten Abwasser in oberirdische Gewässer bzw. in das Grundwasser bewilligt.

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