Genehmigungsunterlagen für Ihre KLARO Abscheider
Zulassungen und Herstellererklärungen
Unsere Abscheideranlagen verfügen über die erforderlichen Nachweise für den genehmigungsrechtlichen Einsatz. Die Leistungserklärungen bestätigen unter anderem die Einhaltung der normativen Anforderungen an Abscheideleistung, Dichtheit, statische Belastbarkeit und Entleerungsintervalle.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Abstimmung mit Behörden, Planern und Sachverständigen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Herstellererklärungen
- K-901 Herstellererklärung Leichtflüssigkeitsabscheider
- K-903 Herstellererklärung Fettabscheider
Bauaufsichtliche Zulassungen
Gültig 2025 - 2030
Leichtflüssigkeitsabscheider
- Z-83.8-65 / Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol - System A
- Z-83.8-66 / Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol - System B
Gültig 2020 - 2025
Leichtflüssigkeitsabscheider
- Z-83.8-65 / Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol - System A
- Z-83.8-66 / Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol - System B
Gültig 2016 - 2020
Leichtflüssigkeitsabscheider
- Z-54.3-545 / Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten Klasse I
- Z-54.2-544 / Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten Klasse II
Fettabscheider
- Z-54.1-539 / Abscheideranlagen für Fette
Erfolg lässt sich messen
KLARO in Zahlen
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